Montag, 12. Januar 2009

Neue EU-Öko-Verordnung: Bio bleibt Bio

Seit 01.01.2009 ist die neue EU-Öko-Verordnung in Kraft getreten.

Welche Folgen ergeben sich daraus für die Verbraucher?

Wichtig ist erst einmal, dass weiterhin dort Bio drin ist, wo auch Bio draufsteht. Auch dürfen die deutschen Bio-Verbände (wie Demeter, Naturland, Bioland, Biokreis usw), deren Qualitätskriterien meist strenger sind als die in der EU-Öko-Verordnung vorgegebenen, ihre Prüfsiegel zusätzlich zum EU-Öko-Siegel verwenden.

Spätestens ab 01.07.2010 müssen sich die Verbraucher auf ein umgestaltes EU-Öko-Siegel gefasst machen, das momentan noch in Bearbeitung ist.

Bei den Zutaten ist dann die Herkunftsangabe nach EU-Herkunft, nicht EU-Herkunft und EU-Herkunft/nicht EU-Herkunft verpflichtend. Diese Angabe liefert laut Alexander Gerber, Geschäftsführer des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), jedoch nicht unbedingt die gewünschten Informationen: "Wenn z.B. auf einem Müsli, dessen Zutaten bis auf getrocknete Bananen aus Deutschland stammen, dann EU-Bio/Non-EU-Bio draufsteht, ist der Informationswert für den Verbraucher gleich null. Diese Regelung muss deshalb mittelfristig noch mal geändert werden."
Auch ist unter dem neuen Siegel eine Teilumstellung der Betriebe auf Bio möglich, ein Kriterium, das von den deutschen ökologischen Anbauverbänden nicht akzeptiert wird.
Bei der Zulassung gentechnisch veränderter Zusatz- und Hilfsstoffe wurde auch eine von den deutschen Anbauverbänden kritisierte Änderung festgelegt. Bis jetzt durften Zusatz- und Hilfsstoffe nach EU-Ökoverordnung – sofern sie grundsätzlich für Biolebensmittel zugelassen sind – aus konventioneller Herkunft stammen. Nach der neuen Verordnung dürfen diese Stoffe nun per Ausnahmeregelung auch eingesetzt werden, wenn diese mit Hilfe von Gentechnik (aber nicht aus Gentechnik) hergestellt wurden.

Einen genauen Überblick über die wichtigsten Änderungen der EU-Öko-Verordnung finden Sie hier.

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